Merkblatt

Verhalten nach einem Brand

Was tun, wenn das Feuer gelöscht ist?

Was sie nach einem Brand beachten sollten:

1. Betreten Sie Ihre Wohnung erst, wenn sie von der Feuerwehr und der Polizei freigegeben wurde.

2. Sollten nach dem Brand bei Ihnen oder Ihren Angehörigen Unwohlsein oder ähnliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, begeben Sie sich unverzüglich zu einem Arzt. In schwerwiegenden Fällen alarmieren Sie den Notarzt, Notruf 112.

3. Informieren Sie den Haus-/Wohnungseigentümer über den Brand.

4. Ist die Wohnung so stark von Brand, Ruß und Rauch in Mitleidenschaft gezogen worden, dass eine weitere Nutzung nicht möglich ist, bitten Sie Ihre Verwandten, Freunde oder Nachbarschaft um Unterkunft. Wenn Ihnen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, hilft Ihnen der Einsatzleiter der Feuerwehr bei Ermittlung einer geeigneten Ersatzunterkunft.

Wenn Sie Ihre Wohnung verlassen müssen, beachten Sie:

5. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen. Lassen Sie Ihre Kinder nicht allein.

6. Nehmen Sie Ihre Wertsachen und persönlichen Dokumente aus der Wohnung.

7. Sichern Sie Ihre Wohnung gegen Einbruch. Schließen Sie Ihre Wohnung ab!

Bei Aufräum- und Reinigungsarbeiten achten Sie darauf:

8. Falls Sie über eine Gebäude- und/oder Hausratversicherung verfügen: Informieren Sie vor Aufräum- und Reinigungsarbeiten Ihre Versicherung.

9. Lüften Sie Ihre Wohnung gründlich.

10. Nahrungsmittel, die durch den Brand verunreinigt wurden, dürfen nicht verzehrt werden.

11. Durch Rauch und Ruß verunreinigte Gegenstände, Kleidung, Spielsachen usw. müssen vor weiterer Benutzung gründlich gereinigt werden. Überprüfen Sie den erfolg Ihrer Reinigungsmaßnahmen. Ein Entferner sichtbarer Rußspuren reicht für eine richtige Reinigung manchmal nicht aus